Krankenkassen und Bioenergetik
Einige private Zusatzkrankenversicherungen, die Leistungen in unterschiedlicher Höhe nach dem Gebührenverzeichnis (GebüH) für HeilpraktikerInnen erstatten und zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen wurden, können ggfs. zur Erstattung der von mir erbrachten Leistungen herangezogen werden, sofern Sie vor dem Anamnesegespräch bereits bestanden haben.
Beispielsweise sind dies:
- GOTHAER mediambulant: 80% der Rechnung, 1.000€ pro Jahr
- BARMENIA mehr Gesundheit: bis 2.000€ pro Jahr
- DEBEKA: Erstattet bis zu 52 durch einen … Heilpraktiker… durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen … pro Jahr.
- HALLESCHE BKK-VBU ZKV-HP: Tarif leistet auch für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker.
Nehmen Sie daher am besten, wenn Sie eine solche Versicherung haben, mit der Versicherung Kontakt auf, bevor Sie mich kontaktieren.
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen scheiden jedoch im Regelfall aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für eine Leistungserstattung aus.
Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten / Sozialfonds (Kann – Leistung für Musiker) hat in einigen Fällen auf Antrag die Kosten übernommen, muß dies jedoch nicht.
Im Regelfall müssen die Kosten daher individuell getragen werden.
In einem Vorgespräch / Anamnese (Kosten=EURO 40,- / Dauer: 60 Minuten) können wir alles Weitere klären.
Wegen der notwendigen Informations-, Reflektions- und Kennenlernphase im Vorfeld der Gruppenarbeit ist es sinnvoll, sich jeweils spätestens 10 Tage vor Beginn einer Gruppenphase mit mir in Verbindung zu setzen.
Ohne mündliche sowie schriftliche Anamnese ist eine Gruppenteilnahme nicht möglich.